Fallschirmsport Grefrath e.K.
Flugplatz Grefrath Niershorst,
Flugplatz 1, 47929 Grefrath
- im folgenden: FSGrefrath -
Gültig für Tandem-Termintickets, die ab dem 01.01.2024 verkauft werden.
Trotz intensiver und sorgfältigster Ausbildung sowie dem Einsatz modernsten Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko. Nicht die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied der Kette. Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen.
§ 1 Körperliche Voraussetzungen, Mindestalter
An einem Tandemfallschirmsprung können bei Fallschirmsport Grefrath nur Personen teilnehmen, die mindestens 130 cm groß sind und die nicht größer als 210 cm und nicht schwerer als 90 kg sind. Minderjährige können nur teilnehmen, wenn ein Elternteil bzw. alle Erziehungsberechtigten vor dem Sprung schriftlich ihr Einverständnis erteilen. Um dies nachzuweisen, ist bei minderjährigen Kunden die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten am Sprungplatz erforderlich.
§ 2 Fälligkeit der Gebühren
Fallschirmsport Grefrath verkauft an seine Kunden Tickets zur Teilnahme an einem Fallschirmsprung als Tandempassagier zu einem vereinbarten, bestimmten Termin. Der Ticketpreis ist bei dem Erwerb des Tickets sofort in voller Höhe fällig. Bei einer Online-Buchung erfolgt die Zahlung durch eine der angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (SEPA, PayPal, CreditCard). Im Übrigen können Zahlungen bar, mit Scheck oder durch Überweisung auf das folgende Konto erfolgen: Volksbank Dorsten (BL 42662320), Konto 178131200, IBAN: DE63426623200178131200, BIC: GENODEM1DST
§ 3 Gültigkeit von Tickets, Nichtantritt/Umbuchungen/Übertragung von Gutscheinen
Tickets sind für drei Jahre gültig, wobei die Sprungsaison am letzten Sonntag im Oktober eines jeden Jahres endet. Sofern der Kunde an dem zunächst gebuchten Termin verhindert ist, wird FSGrefrath sich bemühen, dem Kunden einen anderen Termin in der laufenden Sprungsaison anzubieten. Eine Verpflichtung von Fallschirmsport Grefrath dem Kunden einen anderen Sprungtermin anzubieten, besteht jedoch nicht.
Wird der gebuchte Sprungtermin vom Kunden abgesagt und kann Fallschirmsport Grefrath keinen Ersatztermin anbieten oder erscheint der Kunde ohne Absage nicht zum vereinbarten Sprungtermin, verfällt der gezahlte Ticketpreis ersatzlos. Kann Fallschirmsport Grefrath einen Ersatztermin anbieten und nimmt der Kunde diesen an, berechnet Fallschirmsport Grefrath für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €. Sollte der Kunde den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen wollen und das Ticket stornieren, berechnet Fallschirmsport Grefrath eine Storno-Gebühr in Höhe von 90,00 Euro und erstattet den Differnzbetrag.
Fallschirmsport Grefrath erteilt für den Fall der Absage eines gebuchten Sprungtermins durch den Kunden die folgenden Hinweise: Je früher vor dem gebuchten Termin die Absage erfolgt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fallschirmsport Grefrath einen Ersatztermin anbieten kann. Wird ein für September oder Oktober eines Jahres gebuchter Termin abgesagt, ist es in der Regel nicht möglich einen Ersatztermin anzubieten bzw. nur dann, wenn ein anderer Kunde einen für diesen Zeitraum gebuchten Termin absagt.
Tickets sind übertragbar, sofern die Person, auf welche das Ticket übertragen wird, die körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Fallschirmsprung erfüllt.
§ 4 Undurchführbarkeit zum vereinbarten Termin
Bei der Durchführung von Fallschirmsprüngen kann es zum vereinbarten Termin aufgrund nicht vorhersehbaren Gründen zu Verzögerungen oder sogar zur Nichtdurchführung kommen.
Fallschirmsport Grefrath behält sich vor in den folgenden Fällen einen für einen festen Termin gebuchten Sprung abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten:
- Nichtdurchführbarkeit des Fallschirmsprungs aufgrund nicht ausreichender Sichtflugwetterbedingungen.
- Nicht vorherzusehender Ausfall des Absetzflugzeuges aufgrund einer technischen Störung oder Beschädigung des
Absetzflugzeuges.
- Nicht vorherzusehende Sperrung des Flugplatzes oder des Absetzluftraumes.
- Nicht vorherzusehender Ausfall des Piloten, des Dropzone-Managers oder des Tandemmasters aufgrund von
Arbeitsunfähigkeit oder wenn unvorhersehbar eine dieser Personen im Sinne des § 616 BGB durch einen in
seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Teilnahme am Sprungbetrieb verhindert ist.
Liegt einer dieser Fälle vor, wird Fallschirmsport Grefrath den Kunden unverzüglich über die Absage und den Grund der Absage informieren. Fallschirmsport Grefrath wird sich bemühen, dem Kunden einen Ersatztermin in der laufenden Sprungsaison anzubieten. Kann Fallschirmsport Grefrath einen Ersatztermin nicht anbieten, wird Fallschirmsport Grefrath unverzüglich die vom Kunden geleisteten Zahlungen in voller Höhe auf eine von diesem anzugebende Bankverbindung erstatten.
Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz besteht im Falle der Absage des Sprungs nicht, es sei denn die Absage beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Fallschirmsport Grefrath.
§ 5 Haftung, Ausfall von Teilleistungen
Bei der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben sowie im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung von Fallschirmsport Grefrath nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet Fallschirmsport Grefrath nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei der Umfang der Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt ist. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Fallschirmsport Grefrath. Sollte bei Buchung der Zusatzleistungen Video oder Foto die Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht werden, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der für diesen Leistungsteil vereinbarten Vergütung bzw. bei teilweiser Erfüllung Anspruch auf Erstattung eines angemessenen Teils der für diesen Leistungsteil vereinbarten Vergütung. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist hinsichtlich der Teilleistungen Video oder Foto ausgeschlossen.
§ 6 Kein Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher gilt gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 9 BGB nicht.
Stand dieser AGB: 01.01.2024
Buchen Sie heute noch Ihren Sprung und genießen Sie Adrenalin und Nervenkitzel pur. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns.