AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vivakur UG (haftungsbeschränkt) – Geschäftsbereich: Fallschirmsport Grefrath

Präambel

Fallschirmsport ist eine Extremsportart. Trotz höchster Sicherheitsstandards, modernstem Equipment und professioneller Ausbildung verbleibt ein naturbedingtes Restrisiko. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer (nachfolgend „Gast“ genannt) an, dass eine aktive Mitwirkung und die strikte Befolgung von Anweisungen für die Sicherheit unerlässlich sind.

1. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Die Vivakur UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „FSGrefrath“ genannt, erbringt Leistungen im Bereich des Fallschirmsports, insbesondere die Durchführung von Tandemsprüngen sowie die Beförderung von lizenzierten Fallschirmspringern.
  2. Ein Vertrag kommt durch die Buchung eines festen Termins oder den Erwerb eines Gutscheins (Leistungsgutschein) zustande.
  3. Die Buchung kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Mit der Buchung/Bestellung erkennt der Gast diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

2. Teilnahmevoraussetzungen und Gewichtsstaffelung

  1. Körperliche Maße: Der Gast muss eine Mindestkörpergröße von 140 cm aufweisen. Die maximale Körpergröße beträgt 210 cm.
  2. Gewichtsgrenzen und Aufpreise: Das Körpergewicht wird inklusive Kleidung und Schuhen am Sprungtag vor Ort ermittelt. Es gelten folgende preisliche Regelungen:
    • Bis 90,0 kg: Im Standardpreis enthalten.
  3. Maximalgewicht: Personen mit einem Körpergewicht von 90,1 kg oder mehr können aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden.
  4. Gesundheit: Der Gast erklärt mit der Buchung seine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung. Bestehen Zweifel (z. B. Herz-Kreislauf-Probleme, Bandscheibenvorfälle), ist vorab ein Arzt zu konsultieren.
  5. Minderjährige: Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung aller Erziehungsberechtigten. Diese müssen am Sprungtag persönlich am Sprungplatz anwesend sein.
  6. Ausschlussgrund: Schwangerschaft, Herzbeschwerden, Menschen mit Knochenbeschwerden (Rhema, Arthritis, Osteoporose), Personen, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, werden vom Sprungbetrieb ausgeschlossen. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf die Leistung ohne Rückerstattung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder in der Preisliste ausgewiesenen Preise.
  2. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss (Buchung oder Gutscheinkauf) sofort zur Zahlung fällig.
  3. Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Online-Zahlungssysteme oder per Überweisung auf das Konto der Vivakur UG. Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Durchführung der Leistung.
  4. Vorlagepflicht: Der Gast muss den Original-Gutschein oder die Gutscheinnummer/das Ticket am Sprungtag vorlegen.
  5. Ohne Vorlage eines gültigen Nachweises besteht kein Anspruch auf Durchführung. In diesem Fall gilt die Leistung als nicht angetreten (§ 5 Abs. 2).
  6. Preisanpassung und Treibstoffzuschlag: FSGrefrath behält sich das Recht vor, falls es für die Durchführung des Sprunges notwendig ist im Ausnahmefall einen transparent kalkulierten Treibstoffzuschlag zu erheben. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
    • Unvorhersehbare Kostensteigerung: Es kommt nach Vertragsschluss zu externen und von uns nicht zu vertretenden Erhöhungen der Treibstoffkosten. Diese Kostensteigerungen sind derart gravierend, dass eine wirtschaftliche Durchführung des Sprungbetriebs zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen nicht mehr möglich ist.
    • Wahlrecht des Gastes: Der Gast entscheidet bei Erhebung eines Zuschlags selbst über das weitere Vorgehen:
      • Option A (Zahlung und Durchführung): Der Gast ist einverstanden, entrichtet den Aufschlag vor Ort und kann seinen Sprungtermin wie geplant wahrnehmen.
      • Option B (Abwarten und Verlängern): Möchte der Gast den Aufschlag nicht zahlen, kann er den Sprung aufschieben, bis sich die Marktlage beruhigt hat und der Zuschlag wieder entfällt. Die Gültigkeit des Gutscheins oder Tickets verlängert sich in diesem Fall automatisch um genau den Zeitraum der Wartezeit.

4. Gültigkeit von Gutscheinen und Terminen

  1. Gültigkeitsdauer: Gutscheine sind für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Kaufdatum gültig. Die Einlösung ist nur innerhalb der aktiven Sprungsaison (i. d. R. bis zum letzten Sonntag im Oktober) möglich.
  2. Übertragbarkeit: Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar, sofern diese die körperlichen Voraussetzungen (§ 2) erfüllen. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist untersagt.
  3. Terminbindung: Ein fest gebuchter Termin ist für beide Seiten verbindlich. Da Kapazitäten (Flugzeug/Personal) fest eingeplant werden, ist eine rechtzeitige Terminsicherung durch den Gast erforderlich.

5. Stornierung, Umbuchung und Nichtantritt durch den Kunden

  1. Fristen: Umterminierungen oder Absagen durch den Gast sind bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
  2. Absage unter 14 Tagen: Erfolgt eine Absage weniger als 14 Tage vor dem Termin, gelten folgende Regelungen:
    • Freigabe im Terminportal: Der Gast hat die Möglichkeit, seinen gebuchten Termin in unserem Terminportal zur Neuvermittlung freizugeben. (fsgrefrath.de/termin-portal)
    • Erfolgreiche Neuvermittlung: Gelingt es FSGrefrath, diesen freigegebenen Platz an einen anderen Kunden weiterzuvermitteln, behält der ursprüngliche Gutschein des Gastes seine Gültigkeit. Für unseren Stornierungs- und Vermittlungsaufwand fällt in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr an, die vom Gast zu entrichten ist.
    • Erfolglose Neuvermittlung: Gelingt es nicht, den Platz anderweitig zu besetzen, oder erscheint der Gast ohne vorherige Freigabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, verfällt der Leistungsanspruch sowie der gezahlte Preis zu 100 %.
  3. Mangelnde Tauglichkeit: Erscheint der Gast zum Termin und erfüllt die physischen Voraussetzungen nicht (z. B. Überschreitung des Maximalgewichts von 90 kg oder Alkoholisierung), gilt dies als kurzfristige Stornierung durch den Kunden. Der Ticketpreis verfällt in voller Höhe.
  4. Bearbeitungsgebühren: Für Umbuchungen innerhalb der zulässigen Fristen oder Stornierungen außerhalb der 14-Tage-Frist behält sich FSGrefrath die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr vor.

6. Durchführung, Absage durch den Veranstalter

  1. Wetter und Technik: Fallschirmsport ist witterungsabhängig. FSGrefrath behält sich vor, Termine auch kurzfristig abzusagen, wenn die Sicherheit durch Wetter (Sichtweite, Wind, Wolken), technische Defekte am Flugzeug oder behördliche Luftraumsperrungen gefährdet ist.
  2. Ersatztermin: Im Falle einer Absage durch FSGrefrath behält das Ticket/der Gutschein seine Gültigkeit. Der Gast kann einen neuen Termin innerhalb der laufenden Saison vereinbaren.
  3. Haftungsausschluss für Nebenkosten: Bei einer wetter- oder technikbedingten Absage besteht kein Anspruch auf Erstattung von Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstigen Folgeschäden.
  4. Wartezeiten: Angegebene Uhrzeiten sind Richtwerte. Durch den Flugbetrieb kann es zu Wartezeiten kommen. Ein Anspruch auf Entschädigung entsteht hierdurch nicht.
  5. Höhere Gewalt und vorübergehende Betriebseinstellung:
    • Aussetzung des Betriebs: Sollte die Aufrechterhaltung des Sprungbetriebs aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Krisen, Naturkatastrophen) oder gravierender, unvorhersehbarer Marktveränderungen (wie extreme Treibstoffengpässe) vorübergehend unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar werden, ist FSGrefrath berechtigt, den Sprungbetrieb für die Dauer dieses Zustands auszusetzen.
    • Keine Rückerstattung: Ein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung des Kaufpreises für bereits bezahlte Gutscheine oder Tickets besteht in diesem Ausnahmefall nicht.
    • Automatische Verlängerung: Um den Ausfall zu kompensieren, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der betroffenen Gutscheine automatisch um exakt den Zeitraum, in dem der Sprungbetrieb ruhte, sobald sich die Lage reguliert hat und der Betrieb fortgesetzt wird.

7. Foto- und Videoaufnahmen

  1. Sofern Foto- oder Videoleistungen gebucht wurden, bemüht sich FSGrefrath um eine technisch einwandfreie Erstellung.
  2. Bei einem technischen Defekt der Kameraausrüstung während des Sprungs beschränkt sich der Ersatzanspruch ausschließlich auf die Rückerstattung des gezahlten Aufpreises für die Medienleistung. Ein Anspruch auf eine Wiederholung des Sprungs besteht nicht.
  3. Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den Aufnahmen verbleiben bei FSGrefrath, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8. Haftung und Versicherung

  1. FSGrefrath verfügt über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen (Halterhaftpflicht- und Passagier-Unfallversicherung).
  2. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Für mitgebrachte Gegenstände (Brillen, Kameras, Schmuck etc.) übernimmt FSGrefrath keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung während des Sprunges.

9. Widerrufsbelehrung

  1. Terminbuchungen: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin vorsehen, kein Widerrufsrecht.
  2. Gutscheinkauf: Beim Kauf von reinen Wert- oder Leistungsgutscheinen ohne Terminbindung steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Kaufdatum zu. Der Widerruf muss schriftlich (E-Mail oder Post) erfolgen.

10. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Januar 2026
Vivakur UG (haftungsbeschränkt) | Marienstr. 73 | 40764 Langenfeld
Geschäftsführer: Peter Polus

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